Weniger Hürden für Balkonkraftwerke
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung soll größer werden. Die Bundesregierung hat daher Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, um die Installation von Solaranlagen für den heimischen Balkon zu vereinfachen.
Die Bundesregierung will die Installation von sogenannten Balkonkraftwerken erleichtern und hat dafür Änderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Damit sollen Menschen ohne ein eigenes Haus künftig leichter eine kleine Solaranlage auf dem Balkon ihrer Wohnung anbringen können.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen wird. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können. Bislang gehören zu diesem Katalog der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.
Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Vermieter und WEG haben laut Gesetzesentwurf zwar immer noch ein Mitspracherecht bei der Frage, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Grundsätzlich verbieten können sie es aber nicht.
Mehr Solarstrom – weniger Bürokratie
Das Vorhaben fügt sich ein in ein Bündel von Reformen, mit denen die Ampel-Regierung den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhöhen will. Im August hatte das Kabinett bereits einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der bürokratische Aufwand für die Besitzer der Mini-Solaranlagen reduziert werden soll. Danach sollen diese den Netzbetreiber künftig nicht mehr über ihre neue Anlage informieren müssen.
Außerdem sollen weniger Angaben verlangt werden im sogenannten Marktstammdatenregister, in dem Anlagen zur Gas- und Stromerzeugung registriert sind. Balkonkraftwerke sollen in Zukunft zudem mit einem Schuko-Stecker angeboten werden, der in haushaltsübliche Steckdosen passt.
Kosten ab 500 Euro
Wie die Verbraucherzentrale NRW in einer Infokampagne erklärte, richteten sich Balkonkraftwerke und Fördermaßnahmen diverser Kommunen dafür an Bewohnerinnen und Bewohner von Zwei- und Mehrfamilienhäusern. „Im Gegensatz zu großen Solaranlagen auf dem Hausdach können Privatpersonen die Steckersolargeräte in den meisten Fällen selbst anbringen, anschließen und direkt nutzen“, sagte Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Damit seien Steckersolargeräte eine sinnvolle Möglichkeit, um auch ohne eigene Immobilie die Energiewende voranzubringen und gleichzeitig Stromkosten zu sparen.
Die Geräte kosteten ab 500 Euro. Jährlich ließen sich damit pro Modul und je nach Standort und Himmelsrichtung etwa 300 Kilowattstunden Strom erzeugen.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/balkonkraftwerke-100.html
abgerufen am 15.09.2023