Ein Windrad in der Nähe vom Eigenheim gefällt nicht jedem. CDU und Grünen in NRW wollen die Akzeptanz von Windkraft stärken – durch Bürgerbeteiligungen an den Anlagen und finanzielle Profite.

Ein Windrad in der Nähe vom Eigenheim gefällt nicht jedem. CDU und Grünen in NRW wollen die Akzeptanz von Windkraft stärken – durch Bürgerbeteiligungen an den Anlagen und finanzielle Profite.

Anwohner und Kommunen sollen künftig in Nordrhein-Westfalen per Gesetz finanziell an neuen Windanlagen in ihrem Umfeld beteiligt werden. Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen legten am Dienstag einen Gesetzentwurf dazu vor. „Wenn immer sich ein neues Windrad dreht, soll es zukünftig auch in der Kasse der Gemeinden oder im Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger klingeln“, sagte CDU-Landtagsfraktionschef Thorsten Schick am Dienstag in Düsseldorf.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und gilt nur für neue Windräder. Bereits genehmigte Anlagen oder Windräder, für die die Unterlagen schon komplett eingereicht wurden, sind nicht betroffen. Mit der Beteiligung soll die Akzeptanz für Windanlagen in der Bevölkerung gestärkt und der Ausbau weiter vorangetrieben werden. Rückenwind für Windkraft sei immer dann vorhanden, „wenn Bürgerinnen und Bürger auch den konkreten Nutzen sehen“, sagte Schick.

Die Formen der Bürgerbeteiligung sind nach Worten von Grünen-Fraktionschefin Wibke Brems im Gesetz bewusst flexibel gefasst. Möglich seien vergünstigte lokale Stromtarife oder -produkte, pauschale Zahlungen an Anwohnerinnen und Anwohner oder auch Projektgesellschaften oder Stiftungen. So könne etwa ein bestimmter Anteil des Erlöses aus der Windkraft in eine Stiftung gehen, die vor Ort dann in der Kommune konkrete soziale Projekte oder Vereine unterstütze.

„Es gibt sehr unterschiedliche, breite Möglichkeiten“, sage Brems. Auch CDU-Fraktionschef Schick sagte: „Zusätzliche Akzeptanz erreiche ich nicht durch starre Rahmenbedingungen.“

In mehreren Regionen in NRW etwa im Kreis Steinfurt oder Paderborn werden Beteiligungsmodelle bereits erprobt. Allerdings ist die Teilhabe bislang noch nicht flächendeckend in NRW geregelt. Auch eine bundesweite Regelung sei nicht zu erwarten, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Wer eine neue Windanlage in NRW bauen will, muss sich dem Gesetzentwurf zufolge zunächst mit der jeweiligen Gemeinde über die Beteiligung einigen. Gelingt das nicht, kommt es automatisch zu einer Ersatzbeteiligung der Bürger. Diese erfolgt über das Angebot eines sogenannten Nachrangdarlehens in Höhe von 20 Prozent der Investitionssumme an die Anwohner und über die Zahlung von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom an die Standortgemeinde.

Werden die Beteiligungsfristen nicht fristgerecht eingehalten, sieht das Gesetz am Ende sogar eine Abgabe in Höhe von 0,8 Cent pro Kilowattstunde Strom vor. „Das heißt, es gibt schon einen großen Anreiz, frühzeitig auch auf die entsprechenden Kommunen zuzugehen und eine solche Vereinbarung hinzubekommen“, sagte Brems.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen vertritt, begrüßte das geplante Gesetz mit den „vielfältigen Möglichkeiten der vorgesehenen Bürgerbeteiligung“ in den Kommunen. „Wir hoffen dadurch auf eine Akzeptanzsteigerung für die Windenergie vor Ort“, sagte ein Sprecher.

Ein etwas anders gefasstes Bürgerbeteiligungsgesetz für Windparks gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte dort nach der Klage eines Investors entschieden, dass eine solche gesetzliche Verpflichtung rechtens ist.

In NRW setzt die schwarz-grüne Koalition mit dem sogenannten Bürgerenergiegesetz ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. CDU und Grüne wollen in der bis 2027 laufenden Legislaturperiode 1000 neue Windräder in NRW errichten lassen. Um den Ausbau voranzutreiben, hatte der Landtag bereits Ende August den pauschalen 1000-Meter-Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen im bevölkerungsreichsten Bundesland abgeschafft.

Insgesamt wurden in NRW in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres laut Landesregierung 178 Windenergieanlagen genehmigt. NRW war damit Spitzenreiter im Vergleich der Bundesländer. Künftig wird der Ausbau der Windkraft in NRW auch durch regionale Flächenvorgaben gesteuert. Im Juni hatte das Landeskabinett den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) auf den Weg gebracht. Bis zum Jahr 2032 muss NRW 1,8 Prozent der Landesfläche (61 400 Hektar) für Windenergie ausweisen. Das Land will dieses Ziel bereits bis 2025 erfüllen. (dpa)

Quelle:

https://www.ksta.de/dpa-nrw/kommunen-sollen-per-gesetz-von-windanlagen-profitieren-645113

abgerufen am 14.09.2023